Rechtsprechung
   BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,2455
BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94 (https://dejure.org/1995,2455)
BGH, Entscheidung vom 02.03.1995 - 4 StR 764/94 (https://dejure.org/1995,2455)
BGH, Entscheidung vom 02. März 1995 - 4 StR 764/94 (https://dejure.org/1995,2455)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,2455) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beweiswürdigung - Aussage gegen Aussage - Entscheidungsfindung - Beweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 558
  • StV 1995, 398
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 11.05.1993 - 1 StR 896/92

    Straftatbestand des Menschenraubs (Verbringen in Sklaverei oder Leibeigenschaft);

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
    Die nunmehr erkennende Strafkammer wird zu bedenken haben, daß grundsätzlich die Beurteilung der Frage, ob eine Erkrankung Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit hat, medizinische und nicht aussagepsychologische Kenntnisse verlangt, so daß zur Begutachtung der Glaubwürdigkeit der Geschädigten auch die Zuziehung eines Psychiaters veranlaßt erscheint (vgl. BGHSt 23, 8, 12, 13; BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, insoweit in BGHSt 39, 212 nicht abgedruckt).
  • BGH, 21.05.1969 - 4 StR 446/68

    Ausschluss des Vorliegens krankhafter Störungen bei der Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
    Die nunmehr erkennende Strafkammer wird zu bedenken haben, daß grundsätzlich die Beurteilung der Frage, ob eine Erkrankung Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit hat, medizinische und nicht aussagepsychologische Kenntnisse verlangt, so daß zur Begutachtung der Glaubwürdigkeit der Geschädigten auch die Zuziehung eines Psychiaters veranlaßt erscheint (vgl. BGHSt 23, 8, 12, 13; BGH, Urteil vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, insoweit in BGHSt 39, 212 nicht abgedruckt).
  • BGH, 10.08.1994 - 4 StR 274/94

    Ungenügende Angabe nachvollziehbarer Urteilsgründe - Unterlassene Erörterung

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
    Sie läßt nicht erkennen, daß der Tatrichter - wie in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1995, 6) - alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 22.04.1987 - 3 StR 141/87

    Möglichkeit des Glaubenschenkens der Schilderung des Opfers und trotz dafür

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
    Sie läßt nicht erkennen, daß der Tatrichter - wie in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1995, 6) - alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, erkannt und in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 10.12.1986 - 3 StR 500/86

    Anforderungen an die Beweiswürdigung des Tatrichters - Mehrfache Übereignung

    Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 4 StR 764/94
    Die genannten Rechtsfehler führen zur Aufhebung des Urteils (vgl. BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 2, Beweiswürdigung, unzureichende 5).
  • BGH, 06.03.2024 - 6 StR 550/23
    bb) Auch die Erwähnung in den Urteilsgründen, dass der die Nebenklägerin behandelnde Psychiater - den die Kammer als sachverständigen Zeugen in der Hauptverhandlung vernommen hat - die Einschätzung des aussagepsychologischen Sachverständigen bestätigt habe, kann diesen Darstellungsmangel nicht beheben (vgl. zur Notwendigkeit der Hinzuziehung eines Psychiaters BGH, Urteile vom 11. Mai 1993 - 1 StR 896/92, NJW 1993, 2252; vom 21. Mai 1969 - 4 StR 446/68, BGHSt 23, 8, 13; Beschlüsse vom 29. Oktober 1996 - 4 StR 508/96, NStZ-RR 1997, 106; vom 2. März 1995 - 4 StR 764/94, NStZ 1995, 558).
  • BGH, 13.03.1997 - 1 StR 772/96

    BGH bestätigt Verurteilung eines Hochschullehrers wegen sexueller Nötigung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß in Fällen, in denen "Aussage gegen Aussage" steht, der Tatrichter alle naheliegenden Möglichkeiten in Betracht ziehen, die geeignet sind, seine Beweiswürdigung zu beeinflussen, und er muß erkennen lassen, daß er sie berücksichtigt hat (BGH StV 1995, 398, 399; 1996, 249 f.; NStZ 1996, 98; weitere Nachw. bei Eisenberg, Beweisrecht der StPO 2. Aufl. Rdn. 1480).
  • BGH, 05.09.1996 - 1 StR 416/96

    Zeugenvernehmung - Psychiatrisches Gutachten - Aussagefähigkeit

    Doch wird die besondere Sachkunde eines Psychiaters benötigt, wenn ein Zeuge an einer geistigen Erkrankung leidet, die sich auf seine Aussagetüchtigkeit auswirken kann, denn die Beurteilung krankhafter Zustände setzt medizinische Kenntnisse voraus, die der Psychologe nicht besitzt (BGHSt 23, 8, 12, 13 m.w.Nachw.; BGHR StPO § 244 Abs. 2 Sachverständiger 10; BGH StV 1993, 522; 1995, 398).
  • BGH, 22.04.1997 - 4 StR 140/97
    Deshalb kann der Senat nicht nachprüfen, ob sich das Landgericht, wie in einem solchen Fall geboten (BGH NStZ 1995, 558 ; BGH NJW 1993, 2451 ; Senatsbeschluß vom 19. Dezember 1995 - 4 StR 699/95), rechtsfehlerfrei mit dem Umstand auseinandergesetzt hat, daß ein Teil der belastenden Aussagen der Geschädigten für glaubhaft erachtet wird, ein anderer Teil dagegen nicht.
  • BGH, 29.10.1996 - 4 StR 508/96

    Aufklärungsrüge dahingehend, dass ein Gutachten über die Glaubwürdigkeit der

    Die Frage, ob eine Erkrankung Auswirkungen auf die Aussagetüchtigkeit hat, verlangt in aller Regel medizinische und nicht aussagepsychologische Kenntnisse (vgl. BGH NStZ 1995, 558, 559 m.w.N.).
  • BGH, 05.10.1995 - 4 StR 330/95

    Tatrichter - Beweisanzeichen - Aussage gegen Aussage - Getrennte Prüfung der

    Sie läßt nicht erkennen, daß der Tatrichter - wie in einem Fall, in dem Aussage gegen Aussage steht, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erforderlich (vgl. nur BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung 1; BGH StV 1995, 6;Senatsbeschluß vom 2. März 1995 - 4 StR 764/94) - alle Umstände, die die Entscheidung zu beeinflussen geeignet sind, in seine Überlegungen einbezogen hat.
  • BGH, 21.03.1996 - 4 StR 79/96

    Kindlicher Zeuge - Ermittlungsverfahren - Hauptverhandlung - Würdigung der

    Denn zur umfassenden Würdigung gehört regelmäßig auch die Auseinandersetzung mit dem Umstand, daß ein Teil der Aussage eines Zeugen für glaubhaft erachtet wird, ein anderer dagegen nicht (vgl. BGH NJW 1993, 2451; StV 1994, 358, 359; NStZ 1995, 558).
  • BGH, 19.02.1997 - 5 StR 621/96

    Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Glaubwürdigkeit einer Zeugin -

    Auch die Beurteilung der allgemeinen Glaubwürdigkeit und der Aussagetüchtigkeit (vgl. dazu BGH NStZ 1995, 558) der Zeugin erforderten die Zuziehung eines Sachverständigen nicht.
  • OLG Koblenz, 08.12.2004 - 1 Ss 319/04

    Mängel tatrichterlicher Beweiswürdigung im Verfahren wegen sexuellen Missbrauchs

    Das gilt vor allem dann, wenn ein Zusammenhang mit familiären Auseinandersetzungen nicht von vornherein auszuschließen ist (BGH NStZ 2002, 656; NStZ 1999, 45; NStZ 1995, 558; StV 2004, 59, 60; StV 2001, 551).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht